Unwetterwarnung, bis 03.05.2024 00:00 Uhr Gemäß Vereinbarung mit dem SWR über Katastrophen und anderen erheblichen Gefahren und gemäß § 5 (1) Landesmediengesetz Baden-Württemberg wird gebeten folgende amtliche Gefahrendurchsage sofort und anschließend halbstündlich (bis auf Widerruf) auszustrahlen: Das Innenministerium Baden-Württemberg gibt nachfolgende Unwetterwarnung des Deutschen Wetterdienstes bekannt:
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Unwetterwarnung, bis 03.05.2024 00:00 Uhr Gemäß Vereinbarung mit dem SWR über Katastrophen und anderen erheblichen Gefahren und gemäß § 5 (1) Landesmediengesetz Baden-Württemberg wird gebeten folgende amtliche Gefahrendurchsage sofort und anschließend halbstündlich (bis auf Widerruf) auszustrahlen: Das Innenministerium Baden-Württemberg gibt nachfolgende Unwetterwarnung des Deutschen Wetterdienstes bekannt: Amtliche UNWETTERWARNUNG vor (EXTREM)SCHWEREN GEWITTERN mit (EXTREM) HEFTIGEM STARKREGEN für den Bereich: Baden-Württemberg betroffene Regierungsbezirke: Karlsruhe, Stuttgart, Freiburg, Tübingen gültig von: Donnerstag, 02.05.2024, 14:18 Uhr bis: Freitag, 03.05.2024, 00:00 Uhr.